Die talentiertesten Sportler*innen Ostbelgiens

Kaderstatus

Was ist ein Kaderstatus und wie kann ich ihn beantragen? Wir schaffen Klarheit!

Kaderathlet*innen in Ostbelgien umfassen Einzelsportler*innen, hochqualifizierte Mannschaften sowie hochqualifizierte Schieds- und Kampfrichter*innen. Die Unterstützung dieser hängt von der jeweiligen Kadereinstufung ab.

Einzelathlet*innen

    • A-Kader: Im A-Kader werden Athlet*innen gefördert, die aufgrund ihrer bereits erbrachten sportlichen Leistungen Aussicht auf die Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen, Paralympics oder weitere internationale Spitzensportereignisse haben.
    • B-Kader: Der B-Kader vereinigt Sportler*innen, die in einer Sportdisziplin ein hohes nationales und internationales Niveau erreicht haben und eine signifikante Aussicht auf eine Leistungssteigerung nachweisen können.
    • C-Kader: Der C-Kader umfasst junge Nachwuchssportler*innen, die in ihrer Sportart bereits ein hohes Niveau erreicht haben und eine Aussicht auf eine Leistungssteigerung nachweisen können.
    • Nachwuchskader: Der Nachwuchskader umfasst Kinder und Jugendliche, die in ihrer Sportart leistungsorientiert auftreten, ein hohes Niveau erwarten lassen und von den Sportfachverbänden als Talente eingestuft wurden.
  • Die Regierung kann nach positivem Gutachten des Dachverbandes (LOS) Sportler*innen, die einem ostbelgischen Sportverein angeschlossen sind, eine Aufnahme in einen bestehenden Kader gewähren. Sind die Athlet*innen keinem ostbelgischen Sportverein angeschlossen, haben aber ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet, kann ebenfalls eine Kaderzugehörigkeit gewährt werden, sofern sie für eine belgische Auswahl- oder Nationalmannschaft nominiert sind. Dazu müssen zusätzlich

    • sportartspezifische Leistungskriterien erfüllt sein UND
    • die Altersgrenzen für den Nachwuchs-, C-, B-, und A-Kaderstatus eingehalten werden.

    Die Alters- und Leistungskriterien wurden in Zusammenarbeit mit den hiesigen Sportfachverbänden, Vereinen sowie der ADEPS erstellt. Du findest sie am Ende dieses Bereiches zum Download. Sollte deine Sportart nicht vertreten sein, dann wende dich gerne an den Leistungssport-Koordinator, der dir weiterhelfen wird.

  • Alle/n Kaderathlet*innen:

    • steht eine jährliche Förderung für die Betreuung in den Bereichen Sportmedizin, Leistungsdiagnostik, Ernährung und Sportpsychologie zur Verfügung. Die Höhe der Förderung variiert je nach Kaderstatus, in der Reihenfolge 150€-300€-400€-600€ für Nachwuchs-, C-, B- und A-Kader-Athlet*innen. Zusätzlich werden von LOS folgende Pauschalen für unterschiedliche Dienstleistungen zur Verfügung gestellt: Sportpsychologie (max. 65,00€/Jahr), Ernährungsberatung (max. 65,00€/Jahr) und Leistungsdiagnostik (max. 100,00€/Jahr). Nähere Infos zu den sportmedizinischen Dienstleistungen und ihrer Abrechnung findest du hier.
    • die in Ostbelgien eine Schule besuchen oder studieren, haben die Möglichkeit schulische Erleichterungen (max. 6 Std./Woche) hinsichtlich ihrer Trainings- und Wettkampfzeiten zu erhalten.
    • die in einem in Belgien anerkannten Leistungszentrum trainieren, können eine Beteiligung an den Unterbringungs- und Verpflegungskosten durch die Deutschsprachige Gemeinschaft erhalten. Die Unterstützung beträgt während max. 180 Tagen eines Kalender- oder Schuljahres 25€ pro Tag und pro Sportler*in.

    C-Kader, B-Kader oder A-Kader-Athlet*innen und deren anerkannte Betreuer, die sich für die Teilnahme an Europapokalwettbewerben, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Universiaden, Olympiaden, Europäischen Olympischen Jugendfestivals, Special Olympics und Paralympics qualifiziert haben, können einen Zuschuss von maximal 100% der Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie der Einschreibegebühren erhalten, insofern diese Kosten nicht von anderen Behörden oder Organisationen getragen werden.

    • Für die Vorbereitung auf die oben genannten Wettkämpfe und für die Teilnahme an anderen internationalen Wettkämpfen beträgt der Zuschuss maximal 75% der Kosten.

    B-Kader und A-Kader-Athlet*innen erhalten aufgrund ihres Status eine finanzielle Pauschale zur freien Verfügung:

      • B-Kader: 1.200€
      • A-Kader: 5.000€

    Zudem bietet LOS allen Kaderathlet*innen sowie den Sportler*innen, die Teil des Förderzentrums sind, Basistrainingseinheiten wie Kraft-, Ausdauer- Stabilisations- und Schnelligkeitstraining an. Außerdem können die Sportler*innen von einem medizinischen Netzwerk profitieren, um ein höchstmögliches Niveau zu erreichen.

  • Ein Antrag zur Einstufung als Kaderathlet*in kann beim Fachbereich Sport des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden. Den Link zur Seite mit den Antragsformularen und Dokumenten findest du am Ende dieser Seite im Downloadbereich.

  • Die Anträge der Nachwuchs- und C-Kader-Athlet*innen können ganzjährig eingereicht werden. Der Antrag auf Anerkennung eines A-Kader- oder B-Kader-Status kann bis zum 1. Dezember* eines jeden Jahres eingereicht werden.

    *Für A- und B-Kader: Kaderrelevante Leistungen, die bis zum 31. Dezember noch erbracht werden, können noch nachgereicht werden. Dies muss im Antrag vermerkt sein.

  • Die Kaderzugehörigkeit ist für einen Zeitraum von einem Kalenderjahr (Januar-Dezember) beziehungsweise einem Schuljahr (September-August) gültig.

    • Werden die sportlichen Leistungen nicht mehr erbracht, kann die Regierung den anerkannten Nachwuchs-Kader-, C-Kader-, B-Kader- oder A-Kader-Status entziehen.
    • Darüber hinaus müssen A- und B-Kaderathlet*innen einen Verhaltenskodex unterzeichnen. Verstößt der Sportler/die Sportlerin durch sein Handeln gegen diesen Kodex kann ihm ebenfalls sein Status entzogen werden.
    • Das Sportdekret vom 19. April 2004, Artikel 22 – Individuelle Unterstützungen
    • Der Ministerielle Erlass vom 9. Juni 2023 zur Festlegung der Sportarten und Alterskategorien für die Zuerteilung des Statuts eines Nachwuchs-, C-Kader, B-Kader oder A-Kader Athleten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Hochqualifizierte Mannschaften

Sportvereine, die über mindestens eine Mannschaft in der höchsten (belgischen) Spielklasse verfügen und eine aktive Jugendarbeit betreiben, können eine zusätzliche finanzielle Förderung über einen Zeitraum von zehn Monaten gewährt bekommen.

Die Förderung der Vereine orientiert sich an

  • der Anzahl aktiver Jugendmannschaften sowie
  • der Qualifikation der Trainer in den Jugendmannschaften und höchstklassigen Mannschaften

Die Trainer werden je nach ihrer sportlichen Qualifikation in eine Bezuschussungskategorie eingestuft. Die Sportvereine erhalten dabei jährlich maximal 10.000€. Der Antrag ist bis zum 1. März eines jeden Jahres beim Fachbereich Sport des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft einzureichen.

Schieds- und Kampfrichter*innen

Hochqualifizierte Schieds- oder Kampfrichter*innen können eine jährliche Unterstützung in der Höhe von 250€ zur freien Verwendung erhalten. Dafür müssen sie einen Antrag beim Fachbereich Sport des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen. Die finanzielle Unterstützung wird gewährt, wenn die Berufung für internationale Schieds- und Kampfrichteraufgaben vom zuständigen nationalen Sportfachverband bescheinigt wird. Der Antrag ist bis zum 1. März eines jeden Jahres einzureichen.

Noch Fragen?

Dann melde dich gerne bei unserem Leistungssport-Koordinator, der für die Kaderathlet*innen in Ostbelgien zuständig ist.

Alle Dokumente & Antragsformulare des Ministeriums