Was ist das Team Ostbelgien?
LOS organisiert eine Versammlung im Monat, zu der alle Kaderathleten der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingeladen werden. Das Team Ostbelgien besteht aktuell aus circa 62 Kaderathleten. Zukünftig werden auch die Nachwuchskaderathleten in das Team Ostbelgien integriert, die ebenso seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützt werden.
Diese Versammlung kann sowohl theoretisch, in Form einer Präsentation (z.B. Sporternährung, Doping usw.), als auch praktisch (Klettern, Kajak usw.) stattfinden. Je nach Themengebiet werden zusätzlich die Trainer oder Erziehungsberechtigten der Athleten eingeladen, da auch diese von den Vorträgen im Rahmen des Leistungssports profitieren können.
Die monatlichen Versammlungen der Athleten dienen einerseits dazu das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern und eine Gemeinschaft aus den Sportlern aus verschiedenen Sportarten zu bilden. Andererseits möchte LOS den Athleten sportspezifisches Wissen vermitteln, welches für die leistungsorientierten Athleten einen Mehrwert darstellt.
Kaderstatus
Kaderathleten umfassen Einzelathleten, hochqualifizierte Mannschaften sowie hochqualifizierte Schieds- und Kampfrichter. Die Unterstützung der Einzelsportler hängt von deren Kadereinstufung ab.
Einzelathleten
-
Welche Kaderzugehörigkeit kann in Ostbelgien beantragt werden?
- A-Kader: Im A-Kader, der höchsten Kategorie, werden Jugendliche und Erwachsene gefördert, die aufgrund ihrer bereits erbrachten sportlichen Leistungen Aussicht auf die Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen oder Paralympics haben.
- B-Kader: Der B-Kader vereinigt Jugendliche und Erwachsene, die in einer Sportdisziplin ein hohes nationales und internationales Niveau erreicht haben und eine signifikante Aussicht auf eine Leistungssteigerung nachweisen können.
- C-Kader: Der C-Kader umfasst Kinder und Jugendliche, die in ihrer Sportart bereits ein hohes Niveau erreicht haben, leistungsorientiert auftreten und von den jeweiligen Sportfachverbänden als Talente eingestuft wurden.
- Nachwuchskader: Der Nachwuchskader umfasst Kinder und Jugendliche, die in ihrer Sportart ein hohes Niveau erwarten lassen und leistungsorientiert auftreten.
-
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Kaderzugehörigkeit in Ostbelgien zu stellen?
- Das dem Ministerium vorliegende Dokument bezüglich der Auswahlkriterien in den verschiedenen Sportarten wurde in Zusammenarbeit mit der ADEPS erstellt und findet in Ostbelgien Anwendung.
- Die Alterskriterien für die A-B-C-Kaderathleten sind per Erlass geregelt und somit nicht diskutierbar.
- Die Regierung kann nach positivem Gutachten des Dachverbandes (LOS) Sportlerinnen und Sportlern, die einem ostbelgischen Sportverein angeschlossen sind, eine Aufnahme in einen bestehenden Kader gewähren.
- Die Regierung kann nach positivem Gutachten des Dachverbandes (LOS) Sportlerinnen und Sportlern, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben, jedoch einem Sportverein einer anderen Gemeinschaft oder einem ausländischen Sportverein angeschlossen sind, und für eine belgische Auswahlmannschaft oder Nationalmannschaft nominiert sind, eine Kaderzugehörigkeit gemäß oben genannter Kriterien gewähren.
-
Welche Unterstützung steht den Kaderathletinnen und -athleten aus Ostbelgien aufgrund ihrer Kaderzugehörigkeit zu?
- Allen Kaderathletinnen und -athleten steht eine jährliche Förderung zur Verfügung. Diese beinhaltet eine Betreuung in den Bereichen Sportmedizin, Leistungsdiagnostik, Ernährung und Sportpsychologie.
- Alle Kaderathletinnen und -athleten der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die in Ostbelgien eine Schule besuchen oder studieren, haben die Möglichkeit schulische Erleichterungen bezüglich der Trainings- und Wettkampfzeiten in Anspruch zu nehmen.
- Die Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an den Unterbringungs- und Verpflegungskosten, die für die in Belgien anerkannten Leistungszentren anfallen, beträgt während max. 180 Tagen eines Kalenderjahres oder eines Schuljahres 17€ pro Tag und pro Sportlerin/Sportler.
- C-Kader, B-Kader oder A-Kader-Athletinnen und -athleten, die sich für die Teilnahme an folgenden Wettkämpfen (Europapokalwettbewerben, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Universiaden, Olympiaden, Europäischen Olympischen Jugendfestivals, Special Olympics und Paralympics) qualifiziert haben und deren anerkannte Betreuer können einen Zuschuss von maximal 100% der Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie der Einschreibegebühren erhalten, insofern diese Kosten nicht von anderen Behörden oder Organisationen getragen werden.
- Für die Vorbereitung auf die oben genannten Wettkämpfe und für die Teilnahme an anderen internationalen Wettkämpfen beträgt der Zuschuss maximal 75% der Kosten.
- Nachwuchskader: Den Athletinnen und Athleten des Nachwuchskaders geht es vor allem um bessere Trainingsbedingungen (inkl. der Freistellung in der Schule). Der Höchstsatz der sportmedizinischen Unterstützung, die über das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragt werden kann, ist auf 150€ gedeckelt.
- C-Kader: Die Athletinnen und Athleten des C-Kaders können von besseren Trainingsbedingungen (inkl. der Freistellung in der Schule) und der Rückerstattung von Kosten, die bei der Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen anfallen, profitieren. Der Höchstsatz der sportmedizinischen Unterstützung ist auf 300€ gedeckelt.
- B-Kader: Neben den besseren Trainingsbedingungen werden die Sportlerinnen und Sportler des B-Kaders auch finanziell unterstützt. Aufgrund ihres Status erhalten die Athletinnen und Athleten jeweils 1.200€ zur freien Verfügung. Der Höchstsatz der sportmedizinischen Unterstützung ist auf 400€ gedeckelt.
- A-Kader: Neben den besseren Trainingsbedingungen werden die Sportlerinnen und Sportler des A-Kaders auch finanziell unterstützt. Aufgrund ihres Status erhalten sie jeweils 5.000€ zur freien Verfügung. Der Höchstsatz der sportmedizinischen Unterstützung ist auf 600€ gedeckelt.
- Zur Beantragung der sportmedizinischen Unterstützung müssen die Sportfachverbände des jeweiligen Kaderathleten spätestens einen Monat nach Ablauf der Kaderzugehörigkeit einen schriftlichen Antrag samt Belegen beim Fachbereich Sport des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen. Zuvor müssen die Belege bei der Krankenkasse der Athletinnen und Athleten eingereicht worden sein.
- Ab Januar 2022 wird der Leitverband des Ostbelgischen Sports den Kaderathletinnen und -athleten sowie den Sportlerinnen und Sportlern, die Teil des Förderzentrums sind, Basistrainingseinheiten wie Kraft-, Ausdauer- Stabilisations- und Schnelligkeitstraining anbieten. Außerdem können die Athletinnen und Athleten von einem medizinischen Netzwerk des Förderzentrums profitieren, um ein höchstmögliches Niveau zu erreichen.
-
Wo kann ein Antrag auf Kaderzugehörigkeit in Ostbelgien gestellt werden?
Die Kaderzugehörigkeit für Ostbelgien können beim Fachbereich Sport des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragt werden.
-
Wie lauten die Fristen bezüglich der Einreichung der Kaderanträge in Ostbelgien?
Der Antrag auf Anerkennung eines A-Kader- oder B-Kader-Statuts kann bis zum 31. Januar jeden Jahres eingereicht werden. Die Anträge der Nachwuchskader- und C-Kader-Athletinnen und-athleten können hingegen ganzjährig eingereicht werden.
-
Wie lange ist der Status einer Kaderathletin/eines Kaderathleten in Ostbelgien gültig?
Die Kaderzugehörigkeit ist für einen Zeitraum von einem Kalenderjahr (Januar-Dezember) beziehungsweise einem Schuljahr (September-August) gültig.
-
Was müssen die Kaderathletinnen und -athleten in Ostbelgien beachten?
- Werden die sportlichen Leistungen nicht mehr erbracht, kann die Regierung den anerkannten Nachwuchs-Kader-, C-Kader-, B-Kader- oder A-Kader-Athletinnen und -athleten die Anerkennung entziehen.
- Darüber hinaus müssen A- und B–Kaderathletinnen/-athleten einen Verhaltenskodex unterzeichnen. Verstößt die Sportlerin/der Sportler durch sein Handeln gegen diesen Kodex kann ihm ebenfalls sein Status entzogen werden.
-
Welcher Gesetzestext legt die Grundlagen für eine Kaderzugehörigkeit in Ostbelgien fest?
- Das Sportdekret vom 22.06.20 [Artikel 22 – Individuelle Unterstützungen].
- Der 1267/EX/VIII/B/II – Ministerieller Erlass zur Festlegung der Sportarten und Alterskategorien für die Zuerteilung des Statuts eines C-Kader, B-Kader oder A-Kader Athleten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Hochqualifizierte Mannschaften
Sportvereine, die über mindestens eine Mannschaft in der höchsten (belgischen) Spielklasse verfügen, eine aktive Jugendarbeit betreiben und derer Sportfachverband kein Leistungszentrum betreibt, können für eine Dauer von zehn Monaten zusätzlich finanziell gefördert werden.
Maßgeblich sind:
- Anzahl aktiver Jugendmannschaften
- Qualifikation der Trainer in den Jugendmannschaften und höchstklassigen Mannschaften
Die Trainer werden je nach ihrer sportlichen Qualifikation in eine Bezuschussungskategorie eingestuft. Die Sportvereine erhalten dabei jährlich maximal 10.000€. Der Antrag ist bis zum 1. März einschließlich einzureichen
Schieds- und Kampfrichter
Hochqualifizierte Schieds- oder Kampfrichter können eine jährliche Unterstützung zur freien Verwendung erhalten.
Dafür müssen sie einen Antrag und eine Bescheinigung des zuständigen nationalen Sportverbandes fristgerecht beim Fachbereich Sport des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen.
Die jährliche Unterstützung von 250€ wird gewährt, wenn die Berufung für internationale Schieds- und Kampfrichteraufgaben vom zuständigen nationalen Sportfachverband bescheinigt wird. Der Antrag ist bis zum 1. März einschließlich einzureichen.
Noch Fragen?
Dann melde dich gerne bei unserem Leistungssport Koordinator, der für die Kaderathleten in Ostbelgien zuständig ist. Das gesamte Team findest du hier.