Das UBO-Register
Das Gesetz vom 18. September 2017 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Begrenzung der Verwendung von Bargeld (nachstehend genannt als „das Gesetz“) sieht in Belgien die Einführung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer vor (das englische Akronym lautet „UBO“ für „Ultimate Beneficial Owner“, nachstehend genannt als „UBO-Register“).
Das Gesetz setzt die Europäische Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („4. AML-Richtlinie“) um, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, gesetzliche und verordnungsrechtliche Maßnahmen zu treffen, damit:
- Die in ihrem Gebiet eingetragenen Gesellschaften und sonstigen juristischen Personen angemessene, präzise und aktuelle Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern machen;
- Ein zentrales Register mit Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern dieser juristischen Personen geschaffen wird, um den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern.
Das Gesetz sieht daher die Verpflichtung für VoG’s vor, angemessene, präzise und aktuelle Angaben dazu einzuholen und aufzubewahren, ihre wirtschaftlichen Eigentümer und für die Geschäftsführer, binnen einer Frist von einem Monat und auf elektronischem Wege die Daten an das UBO-Register zu übermitteln.
Für VoG’s gelten als wirtschaftliche Eigentümer:
- Verwalter;
- Personen, die ermächtigt sind, die Vereinigung zu vertreten;
- Personen, die mit der täglichen Verwaltung der VoG beauftragt sind;
- die Gründer der Stiftung;
- die natürlichen Personen oder, wenn diese Personen noch nicht bezeichnet sind, die Kategorie natürlicher Personen, in deren Hauptinteresse die VoG gebildet wurde oder tätig ist;
- jede andere natürliche Person, die auf andere Weise die VoG letztlich kontrolliert.
Fazit: Wann muss ich das UBO-Register anpassen?
- bei Erstgründung der VoG die unmittelbare Eintragung aller Verwaltungsratsmitglieder!
- bei Änderung der Verwaltungsratszusammensetzung unmittelbare Anpassungseintragung!
- spätestens ein Jahr nach der letzten Anpassung (selbst wenn sich nichts ändert!)
Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen ohne Gewähr veröffentlicht sind. Es handelt sich nicht um rechtsverbindliche Informationen.