Für Vereine und Verbände

Sportversicherungen

Worauf muss ich achten? Was sieht der Gesetzgeber vor? Welche Versicherungen sind eigentlich verpflichtend und wozu dienen sie?
Bei dem Urwald an Versicherungspolicen kann man schonmal den Überblick verlieren. Wir versuchen etwas Klarheit zu verschaffen!

Die gesetzlich verpflichtenden Versicherungen

Einige Versicherungen muss jeder Verein und Verband laut Gesetz abgeschlossen haben. Dazu zählen:

  • Arbeitsunfallversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gefährdungshaftung
  • KFZ Versicherung
  • Rechte der Freiwilligen & ehrenamtliche Tätigkeit (Gesetz vom 03/07/2005)
  • Vereinsarbeit, bezahlte Nebentätigkeit (natürlich nur, wenn der Verein dies nutzt)

Die nicht gesetzlichen Versicherungen

Hierbei handelt es sich nicht um verpflichtende, aber dringend empfehlenswerte Versicherungen:

  • Allgemeine Haftpflichtversicherung
  • Feuerversicherung
  • Unfallversicherung (Körperschäden)
  • Verwaltungsratshaftpflichtversicherung
  • Reiseversicherung
  • Sachschäden Versicherung (Allrisk)

LOS Angebot

Der Leitverband für Sport bietet seinen Mitgliedern ein Kollektivversicherung-Angebot für die Police „Haftung der Verwalter einer VoG“ an.

Infos Gesetzliche Versicherungen

    • Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht
    • Faktische Vereinigungen, die mindestens eine Person unter Arbeitsvertrag führen
    • Faktische Vereinigungen, die keine Personen unter Arbeitsvertrag führen, jedoch als Unterteilung einer Rechtsperson oder Vereinigung angesehen werden können (Pfadfinder, Rotes Kreuz …)
    • Körperschaften des öffentlichen Rechtes: Gemeinden, ÖSHZ …
  • Die Vereinigung haftet zivilrechtlich für die Schäden, die durch einen freiwilligen Mitarbeiter verursacht wurden (außer im Falle von mutwilliger Täuschung, schwerwiegendem Fehler, leichtem gewohnheitsmäßigen Fehler).

    Zu der Verpflichtung der VoG, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, hat der königliche Ausführungserlass vom 19. Dezember 2006 folgende zu versichernde Beträge festgelegt:

    • Körperschäden: 20.787.293,44€ (indexiert für Januar 2021 = 26.609.600,40€)
    • Sachschäden: 1.039.364,67€ (indexiert für Januar 2021 = 1.330.480,02€)

    Der König kann durch Königlichen Erlass (K.E.) die Deckung ausweiten.

    Dazu zählen nicht:

    • grobe Fahrlässigkeit – arglistige Täuschung
    • Schäden, die der Organisation entstehen (Prinzip der Haftpflicht, Eigenschäden immer ausgeschlossen)
    • Schäden, verursacht durch Aufzüge
    • Haftpflicht der Verwaltungsratsmitglieder der Rechtspersonen

    Diese gesetzliche Versicherung deckt konkret die Haftpflicht der Organisation auf Grund von Handlungen des Freiwilligen. Der Freiwillige muss eindeutig als Verantwortlicher des Schadens identifiziert werden.

  • Betrifft Sportvereine, die Trainer, Betreuer, Animator, Schiedsrichter, Platzwart…zeitlich definiert, unter dem Statut der Vereinsarbeit einstellen

    Diese Police umfasst folgende Garantien:

    • außervertragliche Haftpflicht
    • Körperschäden infolge von Unfällen
    • Berufskrankheiten

Infos empfohlene Versicherungen

    • die Haftpflicht der Vereinigungen, deren Organe, Verwalter, Beauftragten und Freiwilligen sowie die Haftpflicht auf Gebäude, Material, Geräte, usw.
    • die leichten, gewohnheitsmäßigen Fehler
    • die Körper- und Sachschäden, die an Drittpersonen verursacht worden sind.
    • Nahrungsmittelvergiftung beim Essen.
    • zivilrechtlicher / strafrechtlicher Beistand.
    • jährliche bzw. zeitbegrenzte Verträge.
    • möglicher Zusatz: Rechtsschutz.
  • Dies ist keine Pflichtversicherung, aber zu empfehlen. Die Versicherungsbestimmungen sind gesetzlich geregelt.

    Welche Fragen sind zu beachten?

    • Bin ich Eigentümer oder Mieter?
    • Wert der Immobilie festlegen, den Inhalt dabei nicht vergessen.
    • sollte körperliche Schäden der Mitglieder während der Aktivität decken.
    • Wahl zwischen Pauschaldeckung oder in Anlehnung an Arbeitsunfallgesetzgebung (Gesetz vom 10/04/1971)
    • mögliche Deckungen: Todesfall – dauerhafte/zeitbegrenzte Invalidität – medizinische Kosten
    • jährliche oder zeitbegrenzte Verträge
  • Diese Versicherung existiert, damit man auch die Freiwilligen schützt, die sich für die Verwaltung der VoG einsetzen.

    • Die VoG der Versicherungsnehmer.
    • Die Versicherten sind Einzelpersonen, die als Verwalter tätig sind.
    • Die Deckung umfasst Verwaltungsfehler (keinen willkürlichen Betrug oder sonstige strafbare Handlungen)
    • Reisen und Ausflüge im In- oder Ausland sind oft an eine Beistandsversicherung gekoppelt.
    • Reisen außerhalb Europas haben oft einen Prämienzuschlag zur Folge.
    • SURV = Reisebeistandsversicherung für Jugendliche bis 26 Jahre und wohnhaft in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu günstigem Tarif im Jugendbüro zu erhalten!
  • Hier sind z.B. Schäden an PC, Laptop, … gemeint. Diebstahlrisiko ist auch möglich.

Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen ohne Gewähr veröffentlicht sind. Es handelt sich nicht um rechtsverbindliche Informationen.

Wir empfehlen sich zusätzlich beim Versicherungsmakler bzw. Versicherungsinspektor des Vereins/Verbands/Organisation spezifische Informationen einzuholen.

Interessante Links & Dokumente