Stand 18. Februar 2022

Corona-Barometer im Sport: Stufe ORANGE

Welche sind die aktuellen Corona-Maßnahmen? Was muss ich beim Training, der Meisterschaft und als Verein beachten? Ab dem 18. Februar gelten neue Regeln.

SPORTTRAINING:

  • Training ist (innen & außen) erlaubt;
  • max. 200 Sportler:innen Innen, Außen unbegrenzte Teilnehmerzahl;
  • ab 50 Personen CST empfohlen
  • Abstandsregeln (wenn möglich) und Maskenpflicht ab 12 Jahren im Innenbereich bei Kontakt mit Außenstehenden ==> Darf während dem Sport abgenommen werden;

WETTKÄMPFE

Innenbereich:

  • Erlaubt, mit sitzendem Publikum; 200 Zuschauer. Bei größeren Infrastrukturen ist eine maximale Belegung von 80% möglich. Es gilt Maskenpflicht für alle (ab 12 Jahren).
  • Erlaubt, mit dynamischem Publikum; 200 Zuschauer. Bei größeren Infrastrukturen ist eine maximale Belegung von 70% möglich. Maskenpflicht nur für Personal!
  • Wird die Einhaltung des Luftqualitätsstandards eingehalten (900ppm CO2) ist es möglich von der Obergrenze abzuweichen.
  • max. 200 Sportler:innen, CST Empfehlung ab 18 Jahren ab 50 Teilnehmer:innen;
  • CST-Pflicht bei mehr als 50 Zuschauer:innen, ausgenommen ehrenamtliche oder hauptberufliche Helfer:innen sowie unter 16-Jährige, insofern sie sich nicht unter das Publikum mischen;

Außenbereich:

  • Erlaubt, mit Publikum (sitzend/dynamisch);
  • 200 Zuschauer. Bei größeren Infrastrukturen ist eine maximale Belegung von 80% möglich. Wird die Einhaltung des Luftqualitätsstandards eingehalten (900ppm CO2) ist es möglich von der Obergrenze abzuweichen;
  • Keine Maximalbegrenzung der Sportler:innen, CST Empfehlung ab 18 Jahren ab 50 Teilnehmer:innen;
  • CST-Pflicht bei mehr als 100 Zuschauer:innen. Ehrenamtliche oder hauptberufliche Helfer:innen sowie unter 16-Jährige sind von der CST Pflicht ausgenommen, insofern sie sich nicht unter das Publikum mischen;

==> Es gilt Maskenpflicht nur für Personal 

  • Ehrenamtliche, Angestellte oder Sicherheitspersonal dürfen das CST kontrollieren. Es muss eine Liste der Personen erstellt werden, die mit der CST-Kontrolle beauftragt wurden.

(SPORT-)LAGER

  • Erlaubt;
  • Mit Übernachtungen;
  • pro Kontaktblase max. 200 Personen Innen, Außen unbegrenzt.
  • Abstandsregeln und Maskenpflicht ab 12 Jahren bei Kontakt zu Außenstehenden ==> Darf während dem Sport abgenommen werden;
  • Aktivitäten im Freien sind nach wie vor zu bevorzugen;
  • Aktivitäten in Innenräumen können stattfinden: CO2-Messgerät = Pflicht in Sporteinrichtungen oder in so genannten „geschlossenen“ Räumen.

HORECA

  • CST Pflicht;
  • KEINE Personenbegrenzung am Tisch;
  • Maskenpflicht für Service-Personal.

VEREIN

  • Geschäftstreffen, darunter auch Generalversammlungen, Verwaltungsrat–Sitzungen, … sind erlaubt;
  • max. 200 Teilnehmer:innen;
  • Maskenpflicht bei Nichteinhaltung des Abstands;
  • CST ab 50 Personen empfohlen;
  • vorzugsweise Online-Meetings oder Schriftverfahren;

Gemeinsam mit den Kolleg:innen vom Eupener Sportbund haben wir eine zusammenfassende Tabelle erstellt. Diese finden Sie zum Download im Download Bereich, genauso wie das offizielle Protokoll der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

AUFGEPASST !

CST Empfehlung für Sportler:innen: kann in anderen Teilstaaten abweichen & verpflichtend sein. Bitte informieren Sie sich bei ihren Sportfachverbänden.

Sportvereine und -strukturen bestimmen ein Team von COVID-Verantwortlichen, die für die Umsetzung der Gesundheitsmaßnahmen verantwortlich sind, um das Bewusstsein der Benutzer (Athleten, Zuschauer, …) zu schärfen und sie zu informieren, die Maßnahmen zu respektieren.

Grundsätze:

  • Lassen Sie sich impfen;
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände;
  • Verdächtige Symptome? Bleiben Sie zu Hause und wenden Sie sich an Ihren Arzt;
  • Bevorzugen Sie Aktivitäten im Freien;
  • Belüften Sie Ihre Innenräume regelmäßig.