Beratung

Zuschuss für Vereinsinfrastrukturen

Ihr seid ein Verein mit eigener Infrastruktur? Dann haben wir gute Neuigkeiten: für das Jahr 2022 könnt ihr Rückwirkend einen Energiezuschuss beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen!

Die Inflation im Bereich der Energiepreise stellt für Vereine mit eigener Infrastruktur eine große Herausforderung dar. Für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 könnt ihr nun bis zum 31. August 2023 einen Energiezuschuss beantragen

Was bedeutet das?

Der Zuschuss wird anhand eurer Energierechnungen für den Zeitraum errechnet und basiert sich ausschließlich auf den Mehrkosten, die Vereine durch die Inflation tragen mussten.

Wer ist antragsberechtigt?

Ihr könnt einen Antrag stellen, wenn euer Verein:

  • eine Infrastruktur für Sport oder Kultur verwaltet,
  • Eigentümer einer Infrastruktur für Sport oder Kultur ist,
  • im Besitz eines Erbpacht-, Erbbau- oder Mietvertrags einer Infrastruktur für Sport oder Kultur seid, mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Falls eure Gemeinde Eigentümerin der zu bezuschussenden Immobilie ist, kann der Erbpacht-, Erbbau- oder Mietvertrag durch ein Nutzungsrecht ersetzt werden.

Wie könnt ihr einen Antrag stellen?

Um den Zuschuss zu beantragen, müsst ihr euren Antrag beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen und eure Energiekosten für das Jahr 2022 vorlegen.

Hier geht es zur Webseite des Ministeriums, den Antrag findet ihr unter den weiterführenden Links: