Für sportartübergreifende Institutionen

Projektbezogene Zuschüsse

Projektbezogene Zuschüsse unterstützen zeitlich begrenzte Aktivitäten von Sportfachverbänden und Sportvereinen sowie weiteren Organisationen. Gefördert werden Projekte, die zur Entwicklung, Qualität und Vielfalt des Sports in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beitragen.

Projekt Schule-Verein

Schulen und Vereine haben die Möglichkeit, miteinander zu kooperieren. So können Vereine ihre Sportart vorstellen und sie für die Teilnahme am Vereinstraining gewinnen. Schulen können gleichzeitig Tipps durch die Vereinstrainer:innen erhalten, um sie langfristig in den Sportunterricht einzubauen. Dazu kann unter der Einhaltung von festgelegten Bestimmungen ein Zuschuss von 500€ an die Vereine gewährt werden. Entsteht aus der Initiative ein oder mehrere Folgeprojekt/e ist der Zuschuss auf 250€ begrenzt.

Antragsberechtigt sind Vereine und lokale Sporträte. Der Antrag muss bis zu einem Monat vor Projektbeginn beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.

Freiluftklassen

Für die Organisation und die Durchführung von Freiluftklassen können Schulen und Elternvereinigungen einen Zuschuss erhalten, wenn dieses:

  • mind. drei aufeinanderfolgende Tage dauert und täglich mind. fünf Stunden Sport- und Spielaktivitäten einschließlich einer halben Stunde Vor- und Nachbereitung vorsieht.
  • eine Haftpflichtversicherung für die Betreuer:innen und Teilnehmenden vorliegt.
  • mind. zehn Personen (+ Betreuer:innen) aktiv an der Freiluftklasse teilnehmen.

Der Zuschuss setzt wie folgt zusammen: 2€ * Anzahl Teilnehmer * Anzahl Tage.

Der Antrag muss bis zu einem Monat vor Projektbeginn beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.

Sport- und Ferienlager

Für die Organisation eines Sport- und Ferienlagers, welches auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft angeboten wird, kann ein Ausrichter einen Grundzuschuss und einen variablen Zuschuss erhalten.

  • Grundzuschuss: 0,25€ * Anzahl Teilnehmende * Anzahl Tage
  • Variabler Zuschuss: 50% der Formel (Anzahl Tage * Anzahl Stunden * Mindestsatz Betreuer:in)

Eine Voraussetzung für die Bezuschussung der Sport- und Ferienlager ist, dass im Rahmen der Organisation gewisse Bestimmungen erfüllt werden. Diese Bestimmungen und die Mindestsätze der Betreuer:innen, die abhängig von der sportlichen Qualifikation sind, können auf der Seite des Ministeriums nachgelesen werden. Dort sind auch weitere detaillierte Informationen aufgelistet.

Antragsberechtigt sind Sportfachverbände, Sportvereine, lokale Sporträte, Organisationen mit sportlicher Ausrichtung sowie kommunale beratende Ausschüsse für Kinderbetreuung. Der Antrag muss bis zu einem Monat vor Beginn des Sport- und Ferienlagers beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.

Internationale Schulmeisterschaften (ISF)

Für die Teilnahme an internationalen Schulsportmeisterschaften der ISF (International School Sport Federation) kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 500€ pro Teilnehmer der Delegation gewährt werden. Für den Head of Delegation können die Kosten vollständig übernommen werden. Die Regierung legt die Teilnahmebedingungen, die Organisation der Teilnahme und die Zuschusskriterien fest. Diese sind in einem ministeriellen Rundschreiben festgehalten.

Antragsberechtigt sind Sekundarschulen (für Einzel- und Mannschaftssportwettbewerben) aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Leitverband des Ostbelgischen Sports (Sommer- und Wintergymnasiaden).

Der Antrag muss bis zu einem Monat vor Projektbeginn beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden, empfohlen wird eine eine zeitigere Antragstellung. Für weitere Infos melde dich gerne bei unserer Schulsport-Koordinatorin.

Trainingslager

Für die Organisation und Durchführung eines Trainingslagers kann ein Zuschuss von 50% für Fahrt-, Unterbringungs- Verpflegungs- und Trainingskosten ausgezahlt werden, bis zu einem maximalen Zuschuss von 1.100€.

Antragsberechtigt sind Sportfachverbände und Sportvereine. Der Antrag muss bis zu einem Monat vor Beginn des Trainingslagers beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.

Turnierteilnahmen

Möchten Sportvereine, Sportfachverbände und lokale Sporträte an Wettkämpfen außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft teilnehmen, die nicht zu den üblichen Meisterschaften gehören, dann können sie dafür jährlich einen Zuschuss von 50% der Kosten, mit einem Maximum von 450€, erhalten. Dies ist begrenzt auf eine maximale Anzahl von zwei Wettkämpfen.

Der Antrag muss bis zu einem Monat vor Beginn der Turniere bzw. Wettkämpfe beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.

Organisation von Sportveranstaltungen

Möchten Sportvereine, Sportfachverbände und lokale Sporträte einen Wettkampf, ein Turnier oder eine Breitensportaktivität mit Beteiligung von auswärtigen Sportler:innen in Ostbelgien ausrichten, kann einen Zuschuss von maximal 2.500€ beantragt und gewährt werden. Dieser dient für die Unterbringung, die Miete, die Honorare, die Werbung, für Dienstleistungen und Versicherungen.

Der Antrag muss bis zu einem Monat vor Beginn der Sportveranstaltungen beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.

Besondere Initiativen im Sport

Sportorganisationen in Ostbelgien können auch über ihren normalen Wettkampf- und Trainingsbetrieb hinaus weitere Veranstaltungen, Initiativen oder Projekte durchführen. Diese können gesondert bezuschusst werden, wenn sie nicht bereits über vorhandene Möglichkeiten im Rahmen des Sportdekrets abgedeckt werden. Dazu gehören Aktivitäten, die einen einmaligen Charakter aufweisen und einen Mehrwert für die Bevölkerung im Bereich des ostbelgischen Sports darstellen.

Der Antrag muss bis zu einem Monat vor Beginn der Sportveranstaltungen beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.