Arikel 17 – Deadline der Steuerformulare zum 1. März!

Für die "Ehrenamtsarbeiter" unter Artikel 17 wurden neue Steuerformulare erstellt (Nummer 281.27). Diese müssen vor dem 1. März 2023 für Einkommen, die im Jahr 2022 gezahlt oder zuerkannt werden, eingegeben werden.

Der AGV hat zu dem Thema einen ausführlichen Artikel veröffentlicht. Hier könnt ihr diesen nachlesen.

Wir haben auch zum Thema Artikel 17 verschiedene Artikel zusammen gestellt: