Damit Vereine ihre Ehrenamtlichen rechtssicher finanziell entschädigen können, bestehen in Belgien verschiedene Formen der Entlohnung. Je nach Art, Umfang und Regelmäßigkeit der Tätigkeit können unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen. Während Ehrenamtliche unter bestimmten Voraussetzungen ihre entstandenen Kosten zurückerstattet bekommen können, bietet die Vereinsarbeit gemäß Artikel 17 die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten gegen eine festgelegte und regelmäßige Vergütung auszuüben.
Je nach Art der Tätigkeit und dem gewünschten Umfang kommen für deinen Sportfachverband oder Sportverein unterschiedliche Modelle infrage. Eine Kostenrückerstattung für das Ehrenamt eignet sich für Personen, die sich freiwillig und unentgeltlich engagieren. Eine Entlohnung ist nicht vorgesehen, jedoch können entstandene Kosten wie Fahrtkosten oder andere Auslagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erstattet werden. Die Kostenrückerstattung ist bis zu bestimmten Höchstbeträgen im Jahr komplett steuerfrei.
Die Anwendung von Artikel 17 ist insbesondere dann interessant, wenn eine Tätigkeit regelmäßig vergütet werden soll und die Möglichkeiten der Kostenrückerstattung im Ehrenamt nicht mehr ausreichen. Das System stellt somit eine attraktive Alternative zwischen Ehrenamt und klassischem Arbeitsvertrag dar. Für den Verein ist die Anstellung im Rahmen von Artikel 17 befreit von Sozialbeiträgen. Für den/die Vereinsarbeiter:in fällt lediglich ein Steuersatz von 10% an, wenn gewisse Höchstbeträge im Quartal oder Jahr nicht überschritten werden.